So bringen Sie Ihre Website auf den aktuellsten Stand
Am 14.05. wurden mit sofortiger Wirkung – d. h. ohne Übergangsfrist, zwei Gesetze umbenannt, welche in den meisten Impressen, einigen CMPs („Cookie-Bannern“) und allen Datenschutzerklärungen bzw. -hinweisen Erwähnung finden.
Außer den Namen der Gesetze ändert sich nichts weiter, die gesetzlichen Inhalte und die Nummerierung der Paragraphen bleiben gleich. Allerdings müssen auf Ihrer Webseite die Inhalte entsprechend der umbenannten Gesetze angepasst werden, da sonst juristische Konsequenzen drohen könnten. Es besteht also Handlungsbedarf.
Falls Sie die Bezeichnungen der Gesetze auf eigene Faust austauschen möchten, zeigen wir Ihnen nachfolgend die Änderungen auf:
- das Telemediengesetz (TMG), ist nun das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
- das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), ist nun das Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
Wenn Sie die Anpassung nicht selbst vornehmen möchten, kümmern wir uns gerne darum und erledigen diesen Austausch für Sie. Melden Sie sich einfach bei Ihrem gewohnten Ansprechpartner oder füllen Sie das folgende Formular aus.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Fragen haben! Wir bei UNIT08 unterstützen Sie gerne dabei.