AGB
1) Geltungsbereich
a) Allen Vertragsabschlüssen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
b) Der Kunde erklärt sich durch die Auftragserteilung mit den Bedingungen dieser AGB einverstanden.
c) Die jeweils gültigen Preislisten und individuellen Nutzungsvereinbarungen sind Teil des Vertrages. Die Auftragserteilung muss nicht schriftlich erfolgen.
2) Urheberrecht, Nutzungsrechte
a) Jeder an die UNIT08 GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
b) Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
c) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der UNIT08 GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die UNIT08 GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
d) Die UNIT08 GmbH überträgt dem Auftraggeber an den gelieferten Werkleistungen die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Es wird hierbei jeweils nur das einfache nicht übertragbare Nutzungsrecht eingeräumt. Nutzungsrechte an zur Verfügung gestelltem Bildmaterial, Illustrationen oder Texten sind inhaltlich ausdrücklich auf das vertragsgegenständlichen Gesamtwerks beschränkt. Eine darüber hinausgehende Verwertung oder Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
e) Die UNIT08 GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die UNIT08 GmbH zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten, bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
f) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3) Vergütung
a) Entwürfe, Umsetzung der Entwürfe als HTML-Konstrukt oder programmierte Software bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von UNIT08 GmbH sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
b) Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
c) Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist die UNIT08 GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
d) Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Unit 08 GmbH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
e) Sofern die UNIT08 GmbH auf Basis von Open Source-Software (beispielsweise Magento, WordPress, TYPO3, redaxo, ö.a.) anbietet, gilt der Funktionsumfang der jeweils eingesetzten Version als Grundlage des Vertrags. Jede Abweichung von der Standardsoftware, sofern nicht durch die UNIT08 GmbH bestätigt, gilt als Abweichung von der Standardsoftware und wird entsprechend des tatsächlichen Aufwands abgerechnet.
4) Zahlungsbedingungen, Fälligkeit der Vergütung
a) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der UNIT08 GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 25% nach Fertigstellung der Arbeiten, 25% nach Abnahme.
b) Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit tritt Verzug bereits mit Fälligkeitseintritt ein. Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden von der UNIT08 GmbH nachgewiesen wird, sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) zu entrichten Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
c) Monatliche Entgelte sind bis zum jeweils 10. Tag des Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistungen erbracht werden, zahlbar.
d) Die UNIT08 GmbH behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, sofern diese Dienstleistungen nicht von der UNIT08 GmbH sondern von nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers beauftragten Drittunternehmen erbracht und der UNIT08 GmbH in Rechnung gestellt werden. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte der Auftraggeber mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, die Bestätigung für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen mit einer Frist von 10 Werktagen jeweils zum Monatsende schriftlich zurückzuziehen.
5) Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
a) Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste gesondert berechnet.
b) Die UNIT08 GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der UNIT08 GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.
c) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von der UNIT08 GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die UNIT08 GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
d) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
e) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
f) Browserkompatibilität: Standardmäßig unterstützen wir die letzten zwei aktuellen Versionen der folgenden Browser:
• Internet Explorer
• FireFox
• Chrome
unter dem jeweils aktuellen Windows Betriebssystem bei einer Bildschirmbreite von mindestens 1024 Pixel. Für weitere Browser und ältere Versionen optimieren wir gerne nach Absprache.
g) Die Installation auf Fremdsystemen, beispielsweise, wenn sie eine eigene Serverinfrastruktur vorhalten oder bei einen anderen Dienstleister einen Hosting Vertrag abgeschlossen haben, können wir nicht pauschal anbieten. Es gibt hier regelmäßig einen höheren Abstimmungsbedarf und die Notwendigkeit, die vorhandene Infrastruktur zu aktualisieren und zu konfigurieren.
h) Das Einarbeiten von Inhalten wie Menüpunkte, Texte, Bilder, Metadaten, Produkte, Produktdetails o.ä. in eine Internetseite oder einen Online-Shop sind Sonderleistungen, die entweder im Angebot über eine Position abgedeckt sind oder entsprechend des Aufwands abgerechnet werden. Abgedeckt sind die Sonderleistungen im Angebot entsprechend der Stunden, die dafür vorgesehen sind. Sollte nachweislich mehr Arbeitsaufwand anfallen, wird dieser zusätzliche Aufwand entsprechend der vereinbarten Vergütung abgerechnet.
i) Beim Aktivieren einer Übersetzung in einer Standardsoftware wie beispielsweise TYPO3, Magento, WordPress, o.a. ist mit der Aktivierung der Übersetzung dem Vertragszwecke genüge getan. Sollten einzelne Systemelemente nicht übersetzt sein, wird die Übersetzung dieser Elemente separat abgerechnet. Inhaltselemente wie Menüpunkte, Textbereiche, Metadaten, Beschreibungstexte werden, sofern nicht im Auftrag explizit vermerkt, durch den Auftragnehmer nicht übersetzt und nicht eingepflegt.
6) Eigentumsvorbehalt
a) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
b) Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
c) Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
d) Die UNIT08 GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die UNIT08 GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von der UNIT08 GmbH geändert werden.
7) Korrektur, Produktüberwachung und Belegmuster
a) Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der UNIT08 GmbH Korrekturmuster vorzulegen.
b) Die Produktionsüberwachung durch die UNIT08 GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die UNIT08 GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die UNIT08 GmbH haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden der Produktionsüberwachung und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
c) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der UNIT08 GmbH 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die UNIT08 GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
8) Haftung
a) Die UNIT08 GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Skizzen, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Die UNIT08 GmbH haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Auf keinen Fall haftet die UNIT08 GmbH für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter.
b) Die UNIT08 GmbH verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet die UNIT08 GmbH für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
c) Sofern die UNIT08 GmbH notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Die UNIT08 GmbH haftet nur für ihr eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
d) Sofern die UNIT08 GmbH Softwaresysteme oder -komponenten anderer Hersteller verwendet, haftet die UNIT08 GmbH nicht für die Beschaffenheit und Sicherheitslücken oder Fehler dieser Fremdsoftware. Die Fehlersuche und Fehlerbehebung ist im Zweifel kostenpflichtig. Die Beweislast obliegt der UNIT08 GmbH. Dies gilt im Besonderen bei der Verwendung von kostenfreier Open Source Software oder Zusatzmodulen.
e) Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von der UNIT08 GmbH. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der UNIT08 GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
f) Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die UNIT08 GmbH nicht.
g) Die Dienstleistung von der UNIT08 GmbH beinhaltet die Erstellung von Internetseiten zum Abruf von einem Webserver. Für Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt die UNIT08 GmbH keine Haftung.
h) Der Auftraggeber haftet für die Daten und Inhalte seiner Internetseiten/Drucksachen selbst. Die Daten und Inhalte des Auftraggebers stellen keine Meinungsäußerung von der UNIT08 GmbH dar. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die UNIT08 GmbH übergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hierunter fallen insbesondere pornographisches Material, extremistische politische Inhalte, sowie Musik- und Video Daten. Die UNIT08 GmbH ist berechtigt bei Verstößen Seitens des Auftraggebers, den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen. Alle Rechte und Pflichten welche aus Inhalten, Daten und des Domainnamens entstehen liegen beim Auftraggeber. Alle bei der UNIT08 GmbH in Auftrag gegebenen Seiteninhalte (insbesondere Grafik- und Bildcollagen, sowie grafische Benutzerführungen) verletzen keine Rechte Dritter und sind für die Verwendung durch die UNIT08 GmbH freigegeben. Eine weitere Verwendung dieser Daten über die Internetseite/Drucksache des Auftraggebers hinaus, seitens des Auftraggeber oder Dritter ist nicht gestattet.
9) Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
a) Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die UNIT08 GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
b) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die UNIT08 GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die UNIT08 GmbH auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
c) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die UNIT08 GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die UNIT08 GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10) Sonstiges
a) Die UNIT08 GmbH ist wenn nicht anders vereinbart, berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Kunden zu platzieren und diesen mit einem Link zur UNIT08 GmbH-Internetseite zu versehen. Hier wird jedoch ausschließlich für die UNIT08 GmbH geworben. Der Kunde erlaubt der UNIT08 GmbH das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Homepage der UNIT08 GmbH als Referenz. Für Inhalte der mittels eines Links angezeigten Internetseiten von Auftraggebern der UNIT08 GmbH übernimmt die UNIT08 GmbH keine Haftung.
b) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
c) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten „Whois“-Abfrage im Internet für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind. Im Rahmen der Vertragsdurchführung werden personenbezogene Daten beim Auftragnehmer gespeichert und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergegeben. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt den Auftragnehmer von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen und diese zu manipulieren. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
11) Schlussbestimmungen
a) Erfüllungsort ist der Sitz der UNIT08 GmbH.
b) Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
c) Die UNIT08 GmbH ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.
d) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland